Die Pflichten des Anwaltes
Der Anwalt übt
seine Tätigkeiten in voller Unabhängigkeit auf eigene Verantwortung
aus.
Dagegen hat er einen
strengen Pflichtenkatalog zu befolgen:
Gesetzliche Vorschriften
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Sorgfältige Führung der übertragenen
Geschäfte
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Vermeidung eigener Konflikte oder Drittinteressen
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Abdecken der beruflichen Risiken durch
eine Berufshaftpflichtversicherung
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Anwaltsgeheimnis nach StGB
Standesregeln
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Einhalten
des Ehrenkodexes (Standesregeln)
Aufsicht
Die kantonalen Anwaltsverbände
sind im Schweizerischen Anwaltsverband
zusammengeschlossen.
Diese Berufsorganisation bemüht sich unter anderem
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allen den Zugang zum Recht offen zu halten.
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um die berufliche Weiterbildung ihrer Mitglieder.
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um den Fortbestand der Unabhängigkeit
und Selbstständigkeit der Anwälte.
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um die strikte Einhaltung der Standesregeln.
Sie spricht wenn nötig Ermahnungen aus und schliesst in schweren Fällen
den fehlbaren Anwalt aus dem Berufsverband aus.
Quelle: „Der Anwalt", Schweizerischer
Anwaltsverband, 1984
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